Ferienwohnung Boltenhagen

Ansprechpartner

Deltef Manthey
Rosenweg 1
23946 Boltenhagen
Tel. +491629336779

AGB Ferienwohnung Boltenhagen

01. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist nicht Ihr Eigentum. Der Eigentümer ist gleichzeitig auch der Vermieter Detlef Manthey (nachfolgend Vermieter genannt).

02. Anmeldung / Buchung
Der Mietvertrag tritt mit Unterzeichnung und Eingang des Mietvertrages innerhalb des Annahmefrist in Kraft

03. Preise
Die genannten Preise entsprechen den uns bei der Ausschreibung vorliegenden. Änderungen nach Vertragsabschluß behalten wir uns vor, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Mietbeginn mehr als 6 Monate liegen. Falls Preisänderungen 10% übersteigen, sind Sie berechtigt, kostenlos innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt vom Vertrag zurückzutreten. Kurtaxe ist nach ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten.

04. Änderungen
Werden auf Wunsch Änderungen durchgeführt, so geschieht dies kostenlos. Führen diese Änderungen zu einer Verschiebung des Buchungszeitraums, ist dies wie eine Stornierung des ursprünglichen Zeitraums und Buchung eines neuen Zeitraums anzusehen. Änderungen sind jederzeit möglich.

05. Zahlung
Nach Abschluss des Mietvertrages, der zugleich Rechnung ist, werden bis zu 10% des Gesamtmietpreises als Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Vermieterkonto eingegangen sein oder ist am Anreisetag zu zahlen. Bei Buchungen innerhalb der 14-Tage Frist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.

06. Reklamation
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen nicht ausgeschlossen. Diese müssen unverzüglich schriftlich oder telefonisch an uns weitergeleitet werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, sind entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Eigentümer geltend zu machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.

07. Ersatzmieter
Bis zum Beginn des Mietverhältnisses kann jeder Mieter den Vertrag an einen Dritten abtreten, die Abtretung ist dem Vermieter vor Mietbeginn mitzuteilen. Der Vermieter kann dem Wechsel der Mieter widersprechen, wenn wichtige Gründe die Vermietung an den Dritten für den Vermieter unzumutbar machen.

08. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Vertrag zurück, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung laut folgenden Aufstellungen verlangen:
bis 45 Tage vor Mietbeginn           -10% des Gesamtmietpreises, (jedoch mindestens 30,00 Euro)
ab 44 Tage vor Mietbeginn           -30% des Gesamtmietpreises,
ab 21 Tage vor Mietbeginn           -60% des Gesamtmietpreises.
Dem Mieter bleibt unbenommen, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen.

09. Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen haben in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

10. Haftung
Für die vom Mieter eingebrachten Sachen übernimmt der Eigentümer /Vermieter keine Haftung

11. Haustiere
Haustiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch dem Vermieter vor Ort verweigert werden.

12. Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann  der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.

13. Daten
Der Vermieter ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten seiner Gäste zu speichern.

14. Betreten der Wohnung
Dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten ist es gestattet, bei Gefahr oder zur Schadensminderung und -Vermeidung, Wartungs- oder Ablesetätigkeiten die Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu betreten.

15. Wäschepaket
Die Ferienwohnungen ist mit Bettwäsche, Geschirrhandtücher ausgestattet.

16. Allgemeine Verpflichtungen
(Auszug Hausordnung)
Alle Gäste sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die jeweils geltende Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und in der Wohnung einzusehen.

16.1. Sauberkeit
Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selber sauber zu halten. Die Endreinigung wird durch den Vermieter ausgeführt. Arbeiten wie Abwaschen, Mülleimer und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter entleeren, sind vom Mieter selbst zu erledigen.

16.2. Beschädigungen
Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind durch den Mieter zu ersetzen, sofern es sich nicht um Abnutzungserscheinungen handelt. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für Ausstattung und Zubehör verantwortlich.

16.3. Mängel / Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Verursachte Schäden sind zu ersetzen. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der Anmelder haftet persönlich für alle Mitreisenden.

16.4. PKW Stellplatz
Der Mieter verpflichtet sich, seinen PKW auf den zur Wohnung vorgesehenen Stellplatz abzustellen. Die Feuerwehrzufahrten dürfen aus Sicherheitsgründen nicht versperrt werden. Die Benutzung der Kfz-Stellplätze erfolgt für den Mieter auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur im Falle von Vorsatz oder Fahrlässigkeit, keinesfalls übernimmt er die Haftung für Beschädigung durch Dritte.

17. Anreise / Abreise
Am Ankunftstag ist die Anreisezeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Bei verspäteter Anreise wird ein Verspätungszuschlag erhoben: ab20.00 Uhr = lO,OO Euro Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Grevesmühlen.

19.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Unwirksame Bedingungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, deren Regelungszweck dem in der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

 


Der Vermieter                                                        01.10.2004

 

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